Zertifizierte Verwalterin

nach § 26a des Wohneigentumsgesetzes (WEG)

Zitat WEG: "(1) Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt."

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