Zertifizierte Verwalterin
nach § 26a des Wohneigentumsgesetzes (WEG)
Zitat WEG: "(1) Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt."

